UNSERE LEISTUNGEN
Umwand­lungs­­steuer­­recht

Sie planen aus Ihrem Einzelunternehmen eine GmbH zu machen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Umwandlung ohne Auflösung und Ver­steuerung der Vermögenswerte durchgeführt werden. Als kompetente Partner stehen wir Ihnen gerne zur Seite und prüfen für Sie, ob eine Umwandlung ange­bracht und sinnvoll ist oder welche weiteren Möglichkeiten bestehen.