Unsere Leistungen

Umwandlungs-steuerrecht

Sie planen ein bestehendes Unternehmenskonstrukt zu optimieren, beispielsweise für Reinvestitionen oder einen Exit? 


Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Umwandlung ohne Auflösung und Ver­steuerung der Vermögenswerte durchgeführt werden. Als kompetente Partner stehen wir Ihnen gerne zur Seite und prüfen für Sie, ob eine Umwandlung ange­bracht und sinnvoll ist oder welche weiteren Möglichkeiten bestehen.