Unsere Leistungen
Umwandlungs-steuerrecht
Sie planen ein bestehendes Unternehmenskonstrukt zu optimieren, beispielsweise für Reinvestitionen oder einen Exit?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Umwandlung ohne Auflösung und Versteuerung der Vermögenswerte durchgeführt werden. Als kompetente Partner stehen wir Ihnen gerne zur Seite und prüfen für Sie, ob eine Umwandlung angebracht und sinnvoll ist oder welche weiteren Möglichkeiten bestehen.